Sustainability framework: Wie man eine Strategie für KMU definiert

In der heutigen Welt hat sich Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmen – größenunabhängig – entwickelt, somit auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Da KMU als das Rückgrat der Wirtschaft gelten, ist es für sie unerlässlich, einen Nachhaltigkeitsrahmen („sustainability framework“) zu schaffen, der eine rentable und verantwortungsvolle Tätigkeit gewährleistet.

Warum Nachhaltigkeit für KMU wichtig ist

Eine stärkere Sensibilisierung und Einbeziehung der KMU in diese Fragen sind unabdingbar, um die Ziele zu erreichen und die auf EU-Ebene eingeführten rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. In der Tat hat sich die EU-Gesetzgebung in den letzten Jahren durch die Einführung von Verpflichtungen verändert, die sich nach und nach direkt auf KMU ausweiten oder sie indirekt betreffen, wenn sie Teil der Lieferkette von Großunternehmen sind.

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Ein Beispiel für die Ausweitung dieser Verpflichtungen ist die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz: CSRD), ein Rechtsrahmen, der vom europäischen Gesetzgeber im Jahr 2021 eingeführt wurde, um die vorherige europäische Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD) zu ersetzen. Ihr Hauptziel ist es, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen und Greenwashing-Praktiken zu bekämpfen.

Mit der CSRD werden die Berichtspflichten auf 50.000 Unternehmen in Europa ausgeweitet und Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen ab 2023 nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Berichtspflichten schrittweise bis 2027 auf börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Ausnahme von Kleinstunternehmen auszuweiten.

Die Einhaltung der CSRD konzentriert sich auf Governance und die Messbarkeit und verlangt von den Unternehmen die Einrichtung interner Rechenschaftsstrukturen und die Verfolgung wichtiger Leistungsindikatoren (KPIs), um die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu bewerten.

Der von der CSRD geforderte Nachhaltigkeitsbericht enthält Elemente wie die Beschreibung des Geschäftsmodells, Nachhaltigkeitsrichtlinien, die Abmilderung negativer Auswirkungen, Risikomanagement und relevante KPIs. Die genaue Ermittlung und Verfolgung von Nachhaltigkeits-KPIs ist sowohl für die Leistungsmessung als auch für die Erfüllung der Berichtspflichten von entscheidender Bedeutung.

Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, kurz CSDDD) wurde von der Kommission im Februar 2022 eingeführt. Ihr Ziel ist es, Unternehmen zu einem nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensverhalten zu veranlassen, bei dem Menschenrechts- und Umweltaspekte in die Unternehmenstätigkeit und -führung einbezogen werden.

Die Richtlinie schreibt vor, dass Unternehmen, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und Wertschöpfungsketten, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt erkennen, verhindern, mildern und berücksichtigen müssen. Die Richtlinie gilt für EU-weite GmbHs mit beträchtlicher Größe und wirtschaftlicher Macht sowie für andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung in definierten Hochwirkungssektoren und für Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU tätig sind.

Die Verpflichtungen erstrecken sich zwar nicht direkt auf KMU, aber sie können indirekt betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette einer Organisation sind, die unter die Richtlinie fällt. Um der Sorgfaltspflicht nachzukommen, müssen Unternehmen die Sorgfaltspflicht in ihre Politik integrieren, potenzielle Auswirkungen identifizieren und angehen, ein Beschwerdeverfahren einrichten, die Wirksamkeit der Maßnahmen überwachen und ihre Sorgfaltspflicht öffentlich kommunizieren. Die Richtlinie führt auch die Pflicht der Geschäftsführer ein, die Umsetzung der Sorgfaltspflicht zu überwachen und sie in die Unternehmensstrategie zu integrieren.

Die EU-Taxonomierichtlinie

Die EU-Taxonomierichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen und dient als wichtiges Instrument für die Markttransparenz. Sie wurde eingeführt, um Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Sprache für die Identifizierung von "nachhaltigen" Aktivitäten und Investitionen zu bieten, die mit den Klimazielen der EU für 2030 übereinstimmen.

Die Verordnung zielt darauf ab, Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen umzulenken, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Umweltzerstörung zu bewältigen und Transparenz und langfristige Visionen bei finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu fördern.

Zu den Kriterien, die die Kommission zur Klassifizierung "nachhaltiger Aktivitäten und Produkte" heranzieht, gehören ein substanzieller Beitrag zu den Umweltzielen, die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Umweltziele, die Einhaltung von Mindestschutzmaßnahmen und die Einhaltung der von der Europäischen Kommission festgelegten technischen Prüfkriterien.

Die Verordnung betrifft zwar in erster Linie Finanzmarktteilnehmer und -berater, bietet aber auch Unternehmen, einschließlich KMU, einen Rahmen für die Bewertung und Ausrichtung ihrer Aktivitäten auf nachhaltige Ziele. Indem sie die in der Verordnung beschriebenen Schritte befolgen, können Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten oder erhebliche Schäden vermeiden.

Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (C.B.A.M. - Carbon Border Adjustment Mechanism)

Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz C.B.A.M.) ist ein Instrument, das von der Europäischen Union im Rahmen ihrer Bemühungen zur Beschleunigung des nachhaltigen Wandels und zur Förderung eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens eingeführt wurde.

Es zielt auf die Verlagerung von Kohlenstoffemissionen ab und ist ein Schlüsselelement der EU-Agenda "Fit für 55%". Der C.B.A.M. gleicht den Kohlenstoffpreis inländischer Produkte an Importe an, um zu verhindern, dass die EU-Klimapolitik durch Länder mit niedrigeren Umweltstandards oder Importe mit höherer Kohlenstoffintensität untergraben wird.

Dieser Mechanismus, der mit der WTO vereinbar ist, ermutigt die globale Industrie, umweltfreundlichere und nachhaltigere Technologien einzuführen. Er gilt für Unternehmen ab dem 1. Oktober 2023. In dieser ersten Phase (Übergangsphase) gilt er für die Einfuhr von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff.

In dieser Phase müssen die EU-Importeure dieser Waren die Einfuhrmengen und die darin enthaltenen Treibhausgasemissionen ohne finanzielle Anpassungen melden. Die Übergangsphase lässt Flexibilität bei der Berichterstattung zu. Ab 2026 müssen die Importeure jedoch "C.B.A.M.-Zertifikate" für die in den importierten Gütern enthaltenen Emissionen erwerben und abgeben.

Das C.B.A.M. wird während der Übergangsphase einer Überprüfung unterzogen, um seine Methodik zu verfeinern und die Möglichkeit einer Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf andere Güter zu prüfen, die im Emissionshandelssystem (engl. ETS) hergestellt wurden. Während die C.B.A.M. in erster Linie Importeure betrifft, schafft sie auch Verpflichtungen für Unternehmen, einschließlich KMU, die an der Produktion und dem Handel mit erfassten Waren beteiligt sind.

Definition der KMU-Strategie und Festlegung des Rahmens

Obwohl die Aufgabe, eine Nachhaltigkeitsstrategie zu definieren, für KMU entmutigend erscheinen mag, ist sie nicht unmöglich.

Mit ein paar einfachen Schritten können KMU einen Nachhaltigkeitsrahmen schaffen, der mit ihren Unternehmenszielen übereinstimmt und den internationalen Normen entspricht. Ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung der Nachhaltigkeit im KMU-Umfeld wurde vom UN Global Compact mit der Schaffung des MAJU-Rahmens geleistet.

Das Toolkit ist als einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung konzipiert, der KMU dabei helfen soll, sich dem Thema Nachhaltigkeit auf eine für sie angenehmere Art und Weise zu nähern, indem er das Grundwissen für den Einstieg vermittelt.

Die Folgenabschätzung des Unternehmens

Der erste Schritt bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie besteht darin, die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Unternehmens zu bewerten. Dazu gehört die Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs, des Abfallaufkommens und der Kohlenstoffemissionen.

Es ist auch wichtig, die Auswirkungen der Produkte oder Dienstleistungen auf die Umwelt und die Gesellschaft, wie z. B. die Nutzung der natürlichen Ressourcen oder die Arbeitsbedingungen der an der Produktion beteiligten Arbeitnehmer, zu evaluieren.

Um die möglichen Ursachen für die Auswirkungen eines Unternehmens zu verstehen, kann man sich verschiedenen Selbstbewertungsprozessen unterziehen. Ein Beispiel für die Vereinfachung der globalen ESG-Rahmenwerke, das für die Zwecke von KMU angepasst wurde, ist das CDP-Rahmenwerk für die Offenlegung von Klimadaten, das für KMU entwickelt wurde. Ein weiteres Beispiel für eine Selbstbewertung wird von Synesgy angeboten. Der Bewertungsprozess wird mithilfe eines qualitativ-quantitativen Fragebogens durchgeführt, der nach dem Ausfüllen eine zusammenfassende Bewertung der ESG-Leistung auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen liefert.

Die von Synesgy angewandte Methodik basiert auf verschiedenen internationalen Nachhaltigkeitsstandards, darunter die Global Reporting Initiative, der UN Global Compact, das Carbon Disclosure Project und die EU Taxonomy Guidelines.

Zieldefinition und Zielsetzung

Sobald eine Organisation ihre aktuellen Auswirkungen bewertet hat, können Ziele und Vorgaben zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung festgelegt werden. Es sollten spezifische, messbare und erreichbare Ziele festgelegt werden, die mit den Geschäftszielen der Organisation übereinstimmen und alle relevanten Vorschriften oder Branchenstandards berücksichtigen.

Ziele wie die Senkung des Energieverbrauchs um einen bestimmten Betrag innerhalb des nächsten Jahres oder die Erhöhung des Anteils an Recyclingmaterial in Produkten können festgelegt werden, um den Fortschritt zu verfolgen und den Stakeholdern das Engagement der Organisation für Nachhaltigkeit zu demonstrieren.

Entwicklung eines Aktionsplans

Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, muss ein Aktionsplan entwickelt werden, der die Schritte zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung beschreibt. Der Plan muss für jedes Ziel spezifische Maßnahmen, Zeitvorgaben und Verantwortliche enthalten.

Das Ziel, den Energieverbrauch zu senken, kann beispielsweise durch die Durchführung eines Energie-Audits erreicht werden, um Bereiche zu ermitteln, in denen der Energieverbrauch gesenkt werden kann, durch die Umrüstung auf energieeffizientere Geräte oder Beleuchtung, durch die Einführung von Schulungsprogrammen für die Mitarbeiter, um energiesparendes Verhalten zu fördern und durch die Installation von Systemen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z. B. Sonnenkollektoren oder Windkraftanlagen.

Umsetzung des Plans und Leistungsüberwachung

Nach der Entwicklung eines Aktionsplans ist die Umsetzung erforderlich. Möglicherweise sind Anpassungen im Betrieb, bei den Einkaufsentscheidungen oder in der Lieferkette notwendig.

Es ist auch wichtig, die Nachhaltigkeitsziele und -fortschritte den Interessengruppen, einschließlich Mitarbeiter;innen, Kunden und Kundinnen, zu vermitteln, um Unterstützung für die Nachhaltigkeitsbemühungen zu gewinnen.

Die Überwachung der Nachhaltigkeitsleistung und die Berichterstattung darüber sind von entscheidender Bedeutung, um die Fortschritte zu verfolgen und Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu ermitteln. Regelmäßige Überprüfungen von Nachhaltigkeitskennzahlen, wie z. B. Energieverbrauch oder Abfallaufkommen, sollten durchgeführt und die Fortschritte bei der Erreichung von Zielen und Vorgaben berichtet werden. Diese Informationen können Möglichkeiten für weitere Verbesserungen oder notwendige Anpassungen des Aktionsplans aufzeigen.

Einbeziehung von Interessengruppen

Die Einbindung der Interessengruppen ist für den Erfolg der Nachhaltigkeitsstrategie eines KMU von entscheidender Bedeutung. Dazu gehören Mitarbeiter:innen, Kundinnen und Kunden, Lieferant:innen und andere Mitglieder der KMU-Gemeinschaft.

KMU sollten ihre Nachhaltigkeitsziele und -fortschritte an diese Stakeholder kommunizieren und ihr Feedback und ihre Anregungen einholen. Die Einbindung von Stakeholdern kann Unternehmen auch dabei helfen, neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit zu erkennen.

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30.04.2024